Arten von Transplantationen
Transplantation
Heutzutage kann dank enormer medizinischer Fortschritte eine Vielzahl von Organen transplantiert werden.
Heutzutage kann dank enormer medizinischer Fortschritte eine Vielzahl von Organen transplantiert werden. Zu den transplantierbaren Organen gehören neben den Nieren die Leber, das Herz, die Bauchspeicheldrüse, die Lunge und der Dünndarm. Aber auch die Transplantation von einzelnen Zellen oder Geweben ist möglich. Hierzu zählen Blutgefäße, die Eihaut der Fruchtblase, Haut, Herzklappen, die Hornhaut der Augen, Knochen, Sehnen und Bänder.
Die Art der Transplantation ist nicht nur davon abhängig, welches Organ bzw. Gewebe gespendet wird, sondern auch, ob das Transplantat einem*einer lebendigen oder bereits verstorbenen Spender*in entnommen wird. Organtransplantationen können postmortal, also nach Ableben der spendenden Person, oder als Lebendspende erfolgen. Die häufigere Variante ist die Organtransplantation nach dem Tod. Folgende Voraussetzungen müssen zur postmortalen oder Lebendspende vorliegen:
Postmortale Spende
- Nachweis des Hirntodes und eines aufrechterhaltenen Herz-Kreislauf-Systems (durch zwei Ärzt*innen unabhängig voneinander festgestellt)
- Zustimmung zur Organspende (ggf. durch Angehörige)
- Ausschluss von Infektionen und Krebserkrankungen
- Funktionsfähigkeit des Spenderorgans
Lebendspende
- Verwandte 1. oder 2. Grades, Lebenspartner*in oder nahestehende Person mit eindeutigem Bezugsverhältnis
- Zustimmung zur Organspende
- Überprüfung der Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Spende durch die Lebendspende-Kommission [23]
- Ausschluss von Infektionen und Krebserkrankungen
- Nur Spende von Organen zulässig, die doppelt angelegt sind (z. B. Nieren), oder von denen nur ein Teil gespendet wird (z. B. Leber)
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