Voraussetzungen
Lebendspende
In Deutschland unterliegt die Lebendspende von Organen strengen Regularien, um Organhandel zu vermeiden.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit
- Eine enge Bindung zum*zur Empfänger*in muss bestehen
- Nachweis durch die Lebendspende-Kommission, dass die Spende freiwillig erfolgt und nicht finanziell motiviert ist
- Medizinische Eignung zur Organspende ohne ein zusätzliches gesundheitliches Risiko
In Deutschland unterliegt die Lebendspende von Organen strengen Regularien, um Organhandel zu vermeiden. Es ist daher nicht möglich, einer fremden Person ein Organ zu spenden. Voraussetzung ist, dass Sie volljährig sind, dem*der Empfänger*in nahestehen (z. B. durch ein Verwandtschaftsverhältnis) und dass in psychologischen Einzelgesprächen die Freiwilligkeit Ihrer Spende nachgewiesen wird. Die Freiwilligkeit der Spende wird durch die Lebendspende-Kommission geprüft, welche aus mehreren Expert*innen besteht. Darüber hinaus müssen Sie aus medizinischer Sicht für eine Spende geeignet sein und dürfen nicht über das Risiko der Organentnahme hinaus gefährdet sein. Steht eine passende postmortale Spende zur Verfügung, ist eine Lebendspende nicht möglich.
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