Welche Ausschlusskriterien gibt es bei einer Organspende?

Welche Ausschlusskriterien gibt es bei einer Organspende?

Eine Grafik von einem Arzt und einer Ärztin, die telefonieren, Termine vereinbaren und Gespräche führen.
Eine Organ­spende gibt vielen Menschen die Hoffnung auf eine Rückkehr in ein normales Leben zurück. Dabei ist entscheidend, dass die Trans­plantation für die Empfänger*innen keine zusätzlichen Risiken birgt. Aus diesem Grund werden alle potenziellen Spender­organe vor der Übertragung umfassend medizinisch überprüft und jede Eignung im Einzelfall entschieden. Es gibt jedoch wenige Krankheiten, die eine Organ­spende von vornherein ausschließen. Um welche Ausschluss­kriterien es sich handelt, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.

Gesund­heitszustand der Spender*innen

Der Großteil der Menschen kommt für eine Organ­spende in Frage, dies gilt unabhängig vom Alter und Geschlecht. Im Vorfeld einer Organ­spende wird der Zustand der zu spendenden Organe ausgiebig untersucht und ausführliche Informationen zur Krankheits­geschichte der Spender*innen eingeholt. Dafür können die Ärzt*innen, die die spendende Person aktuell oder früher behandelt haben, befragt werden. Es gibt nur wenige Erkrankungen, bei denen eine Organ­spende generell ausge­schlossen wird. Dabei handelt es sich um Krankheiten, bei denen Infektions­erreger oder Krebszellen über das gespendete Organ bzw. Gewebe auf die empfangende Person übertragen werden können.1

Infektiöse Erkrankungen

Vor einer möglichen Trans­plantation muss bei allen potenziellen Spender*innen eine ausführliche Diagnostik auf bestimmte Infektions­erreger durchgeführt werden. So soll sicher­gestellt werden, dass die Empfänger*innen vor der Übertragung von lebens­bedrohlichen Erkrankungen geschützt werden. Dazu zählen u. a.1, 2:

  • Infektionen mit dem humanen Immundefizienz-Virus (HIV)
  • Hepatitis-C-Erkrankungen
  • Tollwut
  • Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (humane Form der bovinen spongiformen Enzepha­lopathie [BSE])
  • Aktive Tuberkulose
  • Blut­vergiftungen mit Keimen, die gegen mehrere Antibiotika resistent sind (multiresistente Keime)
  • Bakteriell bedingte Hirnhaut­entzündungen

Eine Covid-19 Infektion bei der spendenden Person ist kein grundsätzliches Ausschluss­kriterium – alle Organe mit Ausnahme der Lunge können im Einzelfall nach eingehender Prüfung gespendet werden. Daten zum Langzeitverlauf einer Organ­spende nach Covid-19 stehen allerdings noch aus.8

Krebserkrankungen

Neben bestimmten Infektions­krankheiten dürfen Spender*innen auch keine akuten Krebs­erkrankungen haben, um eine Übertragung von Tumor­zellen auf die empfangende Person unbedingt zu vermeiden. Eine Ausnahme stellen nicht melanozytärer Hautkrebs und Hirn­tumoren dar.1,3 Dies liegt daran, dass beide Krebs­arten meistens lokal begrenzt sind – auf die oberen Haut­schichten und das zentrale Nerven­system – und nur selten in andere Gewebe streuen (Metastasen­bildung).

Bei einer als geheilt geltenden Krebs­erkrankung in der Vor­geschichte werden u. a. die tumorfreie Zeit und die Krebs­therapie in die Entscheidung für oder gegen die Organ­spende einbezogen. Chemo­therapien wirken häufig nicht nur ziel­gerichtet, sondern können auch umliegende Organe und Gewebe schädigen. Selbst nach einer geheilten Krebs­erkrankung können daher Organe im Zuge der umfassenden Unter­suchungen vor einer Trans­plantation ausgeschlossen werden.4

Dokumentation und Zustimmungs­verfahren

In Deutschland sind Organ­spenden im Transplantations­gesetz (TPG) streng geregelt. Eine post­mortale Organ­spende ist nur möglich, wenn zwei an der Trans­plantation unbeteiligte Ärzt*innen unabhängig von­einander den Hirntod der Person fest­gestellt haben.5 Erst danach können weitere Schritte im Organspende­prozess eingeleitet werden. Außerdem gilt in Deutschland die so genannte erweiterte Entscheidungs­lösung: Eine Person kann nur Organ­spender*in werden, wenn entweder eine dokumentierte Zustimmung vorliegt (z. B. im Organspende­ausweis, Patienten­verfügung oder Organspende­register) oder nahe Angehörige der Organ­spende im Sinne der spendenden Person zustimmen.3

Organspendeausweis

Eine Option zur Dokumentation der eigenen Entscheidung zur Organ­spende ist der Organspende­ausweis. Auf diesem kann nicht nur die Zustimmung bzw. Ablehnung einer Organ­spende fest­gehalten werden, sondern auch die Spende auf bestimmte Organe bzw. Gewebe beschränkt oder eine Vertrauens­person festgelegt werden. Im Todes­fall entscheidet dann diese Person über die Organ- bzw. Gewebe­entnahme. Zudem können auch Vor­erkrankungen auf dem Organspende­ausweis dokumentiert werden. Die Angaben auf dem Organspende­ausweis sind ab dem vollendeten 16. Lebens­jahr rechtlich gültig.6

Organspenderegister

Seit 2024 kann die persönliche Entscheidung zur Organ­spende auch im Organspende­register hinterlegt werden. Das zentrale elektronische Verzeichnis des Bundes­institut für Arznei­mittel und Medizin­produkte (BfArM) bietet eine neue digitale Möglichkeit, die Entscheidung rechtlich verbindlich zu dokumentieren. Zur Registrierung wird nur ein Personal­ausweis mit integrierter Online-Ausweisfunktion (eID), die Kranken­versicherten­nummer und eine E-Mailadresse benötigt. Die Anmeldung ist ab einem Alter von 16 Jahren möglich. Generell können Personen ab 14 Jahren einer Organ- und Gewebe­entnahme widersprechen und ab 16 Jahren darüber entscheiden, ob sie zustimmen oder ablehnen.7

Fazit

Es gibt nur wenige Vor­erkrankungen, die eine Organ­spende ausschließen. So dürfen die Organe von Personen mit bestimmten Infektions­erkrankungen wie HIV nicht übertragen werden. Auch Menschen mit aktiven Krebs­erkrankungen (Ausnahme: Haut- und Hirn­tumoren) dürfen keine Organe spenden. Grundsätzlich wird vor jeder Trans­plantation der medizinische Zustand des Organs überprüft und die Eignung im Einzel­fall entschieden.

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Nur wenige Menschen werden von vornherein von einer Organ­spende ausgeschlossen. Dazu zählen Personen mit einer akuten Krebs­erkrankung oder mit bestimmten Infektions­erkrankungen (z. B. HIV). Außerdem werden alle Organe vor der Trans­plantation auf ihren medizinischen Zustand überprüft.1
Nur wenige Vor­erkrankungen führen von vornherein zu einem Ausschluss von einer Organ­spende. Dazu zählen akute Krebs­erkrankung (Ausnahme: Haut- und Hirn­tumoren) oder bestimmte Infektions­erkrankungen (z. B. HIV, Tollwut, Infektion mit multi­resistenten Keimen).1
Personen mit einer akuten Krebs­erkrankung oder mit bestimmten Infektions­erkrankungen (z. B. HIV) sind von vornherein von einer Organ­spende ausgeschlossen. Bei allen anderen Personen wird der medizinische Zustand des Organs umfassend geprüft und die Eignung im Einzel­fall entschieden.1
  1. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Welche Vorerkrankungen schließen eine Organspende aus? https://www.organspende-info.de/blog/welche-vorerkrankungen-schliessen-eine-organspende-aus/, abgerufen am: 15.01.2025
  2. DSO. Leitfaden für die Organspende: 8.5. Infektionsdiagnostik. https://dso.de/organspende/fachinformationen/­organspendeprozess/leitfaden-f%C3%BCr-die-organspende/08-spendercharakterisierung, abgerufen am: 15.01.2025
  3. Bundesministerium für Gesundheit. Fragen und Antworten zum Thema Organspende. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/­themen/praevention/organspende/faqs#collapse-control-745, abgerufen am: 09.01.2025
  4. Bürk C. SWR Wissen: Können Vorerkrankungen Menschen als Organspender ausschließen? https://www.swr.de/wissen/1000-antworten/koennen-vorerkrankungen-menschen-als-organspender-ausschliessen-102.html, abgerufen am: 09.01.2025
  5. Bundesärztekammer. Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG. https://www.organspende-info.de/fileadmin/Organspende/01_Informieren/­06_Gesetze_und_Richtlinien/03_Gesetze_und_­Richtlinien/BZgA_Website_Organspende_­RichtlinieIHA_FuenfteFortschreibung.pdf, abgerufen am: 10.01.2025
  6. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Organspendeausweis. https://www.organspende-info.de/organspendeausweis/infos-und-download/, abgerufen am: 20.01.2025
  7. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Das Organspende-Register. 2024. https://www.organspende-info.de/organspende-register/?mtm_campaign=organspende-sea-2024-register&gad_source=1, abgerufen am: 15.01.2025
  8. Ärzteblatt. Organspende: Nebendiagnose Corona. https://www.aerzteblatt.de/archiv/225193/­Organspende-Nebendiagnose-Corona, abgerufen am 21.01.2025

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