Lebendspende einer Niere

Lebendspende einer Niere

Zwei Schwestern, die sich für eine Nieren-Lebendspende entschieden haben, stehen in der Abendsonne im Wald und halten sich an den Händen.

„Die Lebendspende einer Niere ist ein großer Schritt, der das Leben von Menschen mit chronischer Nieren­erkrankung verbessert.“

Inhalte dieses Kapitels

Wo befinden Sie sich gerade? Die wichtigsten Etappen bei einer Nieren­transplantation

Die Lebendspende einer Niere kann für Menschen mit chronischer Nieren­insuffizienz eine sehr gute Alternative zur postmortalen Spende (Spende durch eine verstorbene Person) sein. Steht eine geeignete Spenderin oder ein geeigneter Spender zur Verfügung, kann die Transplantation häufig ohne lange Warte­zeit und im Optimal­fall sogar ohne Zeit an der Dialyse durchgeführt werden. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Lebend­spende durchgeführt werden kann, und die Abläufe unterscheiden sich in einigen Punkten von der postmortalen Spende.

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Was ist eine Lebend­spende und warum wird sie durchgeführt?

Die Lebend­spende einer Niere von einer nahestehenden, gesunden Person kann eine gute Alternative zur postmortalen Organ­spende sein. Hierbei wird der Spenderin oder dem Spender eine der beiden gesunden Nieren entfernt und der Empfängerin bzw. dem Empfänger sofort im Anschluss transplantiert. Durch die Lebend­spende kann die lange Warte­zeit auf eine neue Niere umgangen werden.

Eine Niere, die im Rahmen einer Lebend­spende transplantiert wurde, verfügt oft über eine besonders gute Funktion und lange Lebens­dauer und liefert so den besten Langzeit­erfolg. Das Thema Lebend­spende sollte frühzeitig bei Dialyse­beginn in der Familie bzw. mit dem engeren Umfeld besprochen werden. Patienten­organisationen und Selbsthilfe­gruppen können bei Fragen der Kommunikation unterstützen.

Lebendgespendete Organe arbeiten oft besonders gut.
  • Entnahmeort ist gleichzeitig auch Transplantations­ort, d. h. keine lange Transport­dauer und damit optimale Sauerstoff- und Nährstoff­versorgung des Organs
  • Spende der Niere durch eine nachweislich sehr gesunde Person
  • Für eine Lebendspende kann eine Spenderin bzw. ein Spender mit einer hohen Übereinstimmung der Gewebe­marker (HLA) gesucht werden.
  • Eine Transplantation ist schon kurz vor Eintritt der Dialyse­pflicht möglich. Im Fach­jargon spricht man dann auch von einer präemptiven Transplantation.
  • Ist eine Spenderin oder ein Spender gefunden, kann die Transplantation ohne lange Warte­zeit durchgeführt werden.
  • Die Vorbereitungs­zeit für eine Lebend­spende der Niere ist vergleichsweise kurz und die Transplantation kann geplant zu einem festgelegten Zeit­punkt durchgeführt werden.

Voraussetzungen für eine Lebend­spende

Damit eine Lebendspende durchgeführt werden kann, müssen einige medizinische, aber auch rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Sie betreffen sowohl die spendende als auch die empfangende Person und haben Auswirkungen auf den Ablauf der Transplantation.

Auch für eine Lebendspende müssen Voruntersuchungen von Spenderin bzw. Spender und Empfängerin bzw. Empfänger durchgeführt werden, die eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

Dabei ist auch zu bedenken, dass eine Lebendspende ein erheblicher Eingriff ist, für den man sich bewusst entscheiden sollte. Er kann mit Risiken für die körperliche und psychische Gesundheit verbunden sein und Auswirkungen auf die Beziehung von spendender und empfangender Person haben.

Bild eines jungen Arztes, der ein Ehepaar bei der Frage berät, ob eine Nieren-Lebendspende für sie in Frage kommt.

Spenderinnen und Spender im Fokus: Wer kommt in Frage?

In Deutschland gelten strenge Regeln für Lebend­spenderinnen und -spender. Vor einer Lebend­spende werden getrennte Beratungs- und Aufklärungs­gespräche durchgeführt. Für die Spenderin bzw. den Spender ist zudem ein psychologisches Gespräch verpflichtend, bevor die Lebendspende­kommission der zuständigen Ärzte­kammer der Lebend­spende zustimmen kann. Dies bedeutet auch einiges an organisatorischem und zeitlichem Aufwand.

Lebendspender müssen körperlich und psychisch gesund sein.

  • Ausschluss von Infektionen und Krebs­erkrankungen
  • Ausschluss von bestimmten schweren oder chronischen Erkrankungen, wie z. B. Herz- Kreislauf-Erkrankungen oder chronischen Stoffwechsel­erkrankungen
  • Vollständige Funktion beider Nieren
  • Psychologische Untersuchung im Rahmen eines Gesprächs
  • Voraussichtlich keine gesundheitliche Gefährdung über das Operations­risiko hinaus

Gründe und Motivation für die Lebend­spende werden geprüft.

  • Näheverhältnis zu Empfängerin bzw. Empfänger des Organs
  • Volljährigkeit und Zustimmungs­fähigkeit
  • Freiwilligkeit und Zustimmung zur Organ­spende
  • Bereit­erklärung zur Teilnahme an einer ärztlichen Nach­betreuung
Wann ist ein Nähe­verhältnis für eine Lebend­organspende gegeben?

Für eine Lebendspende müssen in Deutschland spendende und empfangende Person entweder

  • in einem Verwandtschafts­verhältnis 1. oder 2. Grades stehen,
  • verlobt, verheiratet oder eingetragene Lebens­partnerinnen bzw. Lebens­partner sein
  • oder sich anderweitig in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen, z. B. durch eine langjährige, enge Freundschaft.

In Deutschland versucht man durch diese Regelung finanzielle Beweg­gründe für eine Organ­spende auszuschließen.

➔ Wussten Sie: In einigen anderen Ländern gibt es diese Regelung nicht und Organe können ohne Vorliegen eines Nähe­verhältnisses gespendet werden. Das nennt man altruistische Spende.

Es gibt keine festgelegte Alters­grenze für eine Lebend­spende. Allerdings müssen Spenderinnen bzw. Spender sowie das gespendete Organ in einem sehr guten gesundheitlichen Zustand sein, um das Risiko für die Spenderin bzw. den Spender zu minimieren und eine gute Funktions­fähigkeit des Transplantats zu gewährleisten.

Die sogenannte Lebendspende­kommission ist ein Gremium der zuständigen Ärzte­kammer, das entscheidet, ob eine konkrete Lebend­spende zulässig ist. Dazu nimmt die Kommission in einem unabhängigen Gutachten zu einer geplanten Lebend­spende Stellung. Geprüft wird die Freiwilligkeit der Spende und die Unabhängigkeit von finanziellen Beweg­gründen. Das Gremium setzt sich aus einer unabhängigen Ärztin oder einem unabhängigen Arzt, einer Person mit Befähigung zum Richter­amt und einer psychologisch geschulten Person zusammen.

➔ Mehr Informationen zu den Voraussetzungen für eine Lebend­spende finden Sie bei organspende-info.de.

Es gibt außerdem Sonderfälle, z. B. wenn eine Spenderin oder ein Spender aus dem Ausland kommt.

Sprechen Sie das Team des Transplantations­zentrum auf Ihre Situation an, um eine individuelle Lösung zu finden.

Eine junge Frau hält ihre Hände hinter den Rücken, in jeder Hand hält sie ein Modell einer Niere.

Empfängerinnen und Empfänger im Fokus: Wer kann eine Nieren-Lebendspende erhalten?

Der gesundheitliche Zustand von Nieren­patientinnen und -patienten muss ausreichend gut sein, damit eine Lebend­spende durchgeführt werden kann. Das Thema einer Lebend­spende sollte daher frühzeitig um familiären und engeren Umkreis besprochen werden. Eine Lebend­spende kann die Warte­zeit und damit die Zeit an der Dialyse deutlich verkürzen.

Keine Transplantation ohne Listung auf der Warte­liste

Eine Nieren­transplantation darf in Deutschland aktuell nur durchgeführt werden, wenn die empfangende Person auf der Warte­liste steht und als transplantabel (T) gemeldet ist – das gilt auch für die Lebend­spende. Wenn die Organ­spende vor Beginn der Dialyse durchgeführt werden soll, erfolgt das Aufklärungs­gespräch und die Aufnahme auf die Warte­liste kurz vor dem OP-Termin. Sobald die Transplantation durchgeführt wurde, wird die Patientin bzw. der Patient von der Warte­liste entfernt.

Risiken einer Lebendspende

Vor einer Lebend­spende werden sowohl die spendende als auch die empfangende Person gründlich untersucht, um mögliche Risiken der Organ­entnahme und der Transplantation zu erkennen und beurteilen zu können. Deswegen ist es besonders wichtig, dass alle eventuellen Auffälligkeiten und zurückliegenden medizinischen Ereignisse offen angesprochen werden. Die Abwägung, ob eine Lebend­spende in Betracht kommt, wird im Transplantations­zentrum gemeinsam mit der potenziellen Spenderin bzw. dem potenziellen Spender und der Empfängerin bzw. dem Empfänger getroffen.

Allgemeine Operationsrisiken und langfristigen Risiken

Für eine Nieren­spende wird zwischen allgemeinen Operations­risiken und langfristigen gesundheitlichen Risiken unterschieden. Grundsätzlich ist die Nieren­leistung bei Menschen mit einer gesunden Niere geringer als bei Menschen mit zwei Nieren. In der Regel beträgt die Nieren­leistung nach Entnahme einer Niere ca. 70 % des Ausgangs­werts und ist damit für ein normales Leben ohne Einschränkungen ausreichend.

Risiken für Spenderinnen und Spender durch die Operation
  • Schmerzen im Wund­bereich
  • Nach­blutungen
  • Wund­infektionen, Infektionen
  • Seltene, schwere Folgen können z. B. Blut­gerinnsel (Thrombose) oder die Notwendigkeit einer Dialyse sein.
  • Taubheits­gefühl oder Missempfindungen im Narben­bereich
  • Leicht erhöhtes Risiko für die Entwicklung einer chronischen Nieren­insuffizienz
  • Leicht erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Leicht erhöhtes Risiko für ein chronisches Müdigkeits- oder Erschöpfungs­syndrom
  • Psychische Belastung nach der Organspende oder im Verlauf des weiteren Lebens mit einer Niere
  • Belastung der Beziehung zwischen spendender und empfangender Person – insbesondere im Fall von Komplikationen
  • U. U. kann eine Lebendspende mit beruflichen oder versicherungstechnischen Nachteilen verbunden sein. Potenzielle Spenderinnen und Spender sollten sich vorab informieren und sich ggf. beraten lassen. Wichtige Ansprech­partner dafür sind Patienten­organisationen, Sozial­verbände oder der Sozial­dienst der Klinik. Weitere sozialrechtliche Informationen für Lebendspenderinnen und -spender.

Nachsorge für Organspender

Auch für Organspender sind regelmäßige Nachsorge- und Kontroll­termine vorgesehen. Die Kosten dafür werden von der Kranken­kasse der empfangenden Person übernommen. Im Gegensatz zu Empfängerinnen und Empfängern ist die spendende Person allerdings nicht dauerhaft an das Transplantations­zentrum angebunden. Spenderinnen und Spender müssen sich selbstständig um ihre Nachsorge­termine kümmern.

Umgang mit psychischen Belastungen vor und nach der Spende

Trotz psychologischer Beratung vor der Organ­spende können nach der Operation oder im Verlauf des Lebens mit einer Niere psychische Belastungen auftreten. Betroffene Spenderinnen und Spender sollten nicht scheuen, sich zu jedem Zeit­punkt professionelle Hilfe zu suchen und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Auch der Austausch mit Gleich­betroffenen kann hilfreich sein.

➔ Mehr Informationen finden Sie im Abschnitt Mit psychischen Belastungen umgehen – vor und nach einer Nieren­transplantation.

➔ Hier finden Sie eine Liste mit Selbsthilfe­gruppen.

Besondere Spendemodelle: AB0-inkompatible Nieren-Lebendspende und Crossover-Nierenspende

Lebendspenden sind mit sehr guten Ergebnissen in Bezug auf die Funktion und Lebens­dauer des gespendeten Organs verbunden. Deswegen kann bei einer Lebend­spende auf bestimmte Übereinstimmungen von spendender und empfangender Person verzichtet werden, die bei postmortalen Spenden vorausgesetzt werden müssen. Und auch wenn eine Organ­spende durch eine nahestehende Person aufgrund von Unverträglichkeit nicht möglich ist, gibt es bei einer Bereitschaft zur Lebend­spende mit der Crossover-Nierentransplantation eine weitere neue Option.

AB0-inkompatible Nieren-Lebendspende

Bei einer postmortal gespendeten Niere ist eine Kompatibilität der Blut­gruppen von spendender und empfangender Person erforderlich – d. h. die Blut­gruppen der beiden Personen müssen zueinander passen, um eine Abstoßungs­reaktion zu verhindern. Bei einer Lebend­spende ist das anders. Denn in den Wochen vor der geplanten Transplantation ist Zeit für Maßnahmen, die eine Abstoßung des neuen Organs aufgrund einer Unverträglichkeit der Blut­gruppen verhindern.

Im folgenden Video erfahren Sie, was es mit den Blut­gruppen auf sich hat, welche Blut­gruppen zusammenpassen und wie bei der Lebend­spende vorgegangen wird, wenn die Blut­gruppen nicht zusammenpassen.

Crossover-Nieren-Lebendspende

Auch wenn es eine gesunde nahestehende Person gibt, die der Lebend­spende einer Niere zustimmt, kann diese manchmal aus medizinischen Gründen nicht durchgeführt werden. Dies kann passieren, wenn z. B. bestimmte Oberflächen­merkmale auf den Zellen von spendender und empfangender Person – die HLA-Merkmale – nicht übereinstimmen.

In vielen Ländern kann in solchen Fällen eine sogenannte Crossover-Lebendspende durchgeführt werden. Bei der Crossover-Lebendnierenspende tauschen zwei Transplantations­paare ihre Spender­organe über Kreuz aus, wie auf dem Bild dargestellt: Obwohl die beiden Empfängerinnen 1 und 2 mit ihren jeweils nahestehenden Personen Spender 1 und Spenderin 2 nicht kompatibel sind, passen die Spender­organe zur jeweils anderen empfangenden Person, so dass am Ende beide Empfängerinnen eine passende Niere erhalten.

Grafik zeigt die Crossover-Lebendspende: Zwei Paare tauschen Nieren, da eine direkte Spende wegen Gewebe-Unverträglichkeit nicht möglich ist.
So funktioniert eine Crossover-Lebendspende

Eine Änderung des Transplantations­gesetzes soll diese Option auch in Deutschland in Zukunft vereinfachen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, dass Paare sich in einer Crossover-Lebendspende-Datenbank registrieren, die dabei hilft, ein passendes Paar zu finden.

Lebendspende – ein Entscheidungsprozess

Umfassende Information und Beratung nötig

Die Lebendspende einer Niere und ihr Empfang sind weitreichende Entscheidungen. Sowohl potenzielle Spenderinnen und Spender als auch Empfängerinnen und Empfänger sollten sich umfassend über das Thema Lebend­spende informieren, sich beraten lassen und sich Zeit nehmen für ihre Entscheidung.

Wenden Sie sich an Ihr Transplantations­zentrum und sprechen Sie alle Fragen, die Ihnen auf dem Herzen liegen, offen an!

Nutzen Sie psychologische Beratungs­angebote und den Austausch über Patienten­organisationen oder Selbsthilfe­gruppen für die Entscheidungs­findung!

Tipp: Notieren Sie sich vor Beratungs­gesprächen oder Terminen im Transplantations­zentrum Ihre Fragen, damit nichts vergessen wird!

Sozialrechtliche Informationen für Lebendspenderinnen und -spender

Als Spenderin oder Spender einer Niere hat man bestimmte Rechte und Ansprüche, z. B. Lohn­fortzahlungen nach der Operation, Rehabilitations­maßnahmen oder Anerkennung eines Grades der Schwer­behinderung, die man geltend machen kann.

Spenderinnen und Spender sollten sich umfassend darüber informieren, wo welche Ansprüche geltend gemacht werden können und müssen. Patienten­organisationen aber auch Verbände bieten zu vielen Punkten Beratung an. Auch der Sozial­dienst der Klinik ist ein wertvoller Ansprech­partner.

Das sollte vor der Lebend­spende geklärt sein!

Es gibt ein paar wichtige sozial­rechtliche Aspekte und kostentechnische Überlegungen, die bedacht werden sollten, bevor man sich für die Lebend­spende einer Niere entscheidet. Grundsätzlich werden die Kosten einer Lebend­spende und die Lohn­fortzahlung während der Lebend­spende von der Kranken­kasse der Empfängerin bzw. des Empfängers übernommen.

  • Vor der Transplantation ist es in jedem Fall wichtig, diese über den geplanten Eingriff zu informieren und zu klären, in welchem Umfang die Kosten bei Spenderin oder Spender übernommen werden.
  • Die Kranken­kasse der spendenden Person sollte ebenfalls im Vorfeld über die anstehende Lebend­organspende informiert werden.
  • Gesundheits­schäden im Zusammenhang mit einer Lebend­spende sind über die gesetzliche Unfall­versicherung abgesichert.

Eine Check­liste zum Herunterladen hilft dabei, alle wichtigen Punkte im Blick zu haben.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme und zur versicherungsrechtlichen Absicherung

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat in einem Infoblatt alle wichtigen Punkte zur Lebend­spende zusammengefasst. Darunter findet sich auch ein detaillierter Abschnitt zur Kosten­übernahme und dazu, wie die Spenderin bzw. der Spender versicherungs­rechtlich abgesichert ist.

➔ Hier geht es zum Infoblatt „Die Lebendspende“.

Nach der Transplantation können Spendende einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen. Der Antrag wird vom zuständigen Versorgungs­amt genehmigt, sofern schwerwiegende gesundheitliche Folgen der Spende anhand von ärztlichen Beurteilungen nachgewiesen werden können. Informationen zum Grad der Behinderung findet man z. B. auf der Seite Betanet.

➔ Mehr Informationen zur Anerkennung eines Grades der Behinderung der empfangenden Person finden Sie im Abschnitt Der Klinik­aufenthalt nach der Transplantation – wie geht es weiter?

Eine Anschluss­heilbehandlung (AHB) bietet nicht nur Empfängerinnen und Empfängern eines neuen Organs, sondern auch Lebend­spenderinnen und -spendern die Möglichkeit, sich nach dem Eingriff zu erholen und die körperliche und seelische Genesung gezielt zu unterstützen. Häufig können spendende und empfangende Person die AHB auch gemeinsam machen.

Je nach Klinik kann eine AHB 1 bis 3 Monate nach der Transplantation angetreten werden. Damit unterscheidet sie sich von einer Rehabilitations­behandlung (Reha), die nicht an einen Krankenhaus­aufenthalt anschließt. Bei der Beantragung und Organisation der AHB unterstützt der Sozialdienst der Klinik.

➔ Mehr zum Thema AHB und Reha finden Sie unter Nach­sorge und Vorsorge nach der Nieren­transplantation.

Ablauf der Lebendspende

Die Operationen für die Organ­entnahme und die Transplantation werden gemeinsam mit der spendenden und der empfangenden Person geplant, nachdem die Voruntersuchungen abgeschlossen sind und alle Beteiligten sowie die Lebend­spendekommission der Lebend­spende zugestimmt haben. Beide Operationen werden mit nur kurzem Zeit­versatz im selben Kranken­haus durchgeführt. Dank der kurzen Transport­wege und kurzen Konservierungs­zeit wird das Spender­organ geschont.

Bild eines Nieren-Lebensspenders, der von motiviertem Pflegepersonal in einem Krankenhausbett in den Operationssaal gefahren wird.
Ca. 4 Wochen vor OP

Spenderin/Spender

Empfängerin/Empfänger


Vorbereitende Maßnahmen bei einer Blutgruppen-Inkompatibilität von spendender und empfangender Person:

→ Spezielle Blutwäschen (Apharese, Immunadorption) zur Entfernung der blutgruppenspezifischen Antikörper </li>

→ Medikamente, die die Neubildung von Antikörpern verhindern </li>

Spenderin/Spender

Empfängerin/Empfänger

Stationäre Aufnahme in die Klinik

Stationäre Aufnahme in die Klinik, falls nicht bereits in stationärer Behandlung, und Beginn der immunsuppressiven Therapie

Spenderin/Spender

Empfängerin/Empfänger

Die Operation der spendenden Person beginnt zuerst und dauert ca. 2 bis 3 Stunden. <br><br>

Immer häufiger kommen minimal-invasive und Roboter-assistierte OP-Verfahren zum Einsatz und machen den Eingriff sehr schonend.

Die Operation der empfangenden Person beginnt kurz nach Start der Organentnahme bei der spendenden Person und dauert ebenfalls 2 bis 3 Stunden. Die Operation unterscheidet sich dabei nicht von Operation bei einer postmortalen Spende. <br><br>

→ Mehr Informationen zum Ablauf der Transplantation

Spenderin/Spender

Empfängerin/Empfänger

Spenderinnen und Spender bleiben je nach Klinik in der Regel 5 bis 7 Tage im Krankenhaus. <br><br>

In den ersten Tagen nach der Entnahme der Niere können im Bereich der Operationswunde Schmerzen auftreten. Spenderinnen und Spender sollten dies in der Klinik ansprechen, damit die Schmerzmedikation entsprechend angepasst werden kann. Eine langfristige Medikamenteneinnahme aufgrund einer Nierenspende ist in aller Regel nicht nötig.

Für Empfängerinnen und Empfänger einer Lebendspende unterscheidet sich die Zeit nach der Operation nicht vom Ablauf bei einer postmortalen Spende. In der Regel werden sie nach ca. 14 Tagen aus der Klinik entlassen. Auch Empfängerinnen und Empfänger sollten sich für eine entsprechende Schmerzbehandlung an das Behandlungsteam in der Klinik wenden. <br><br>

→ Mehr Informationen zum Klinikaufenthalt nach der Transplantation

Nach der Organentnahme sind regelmäßige Nachsorgeuntersuchungen vorgesehen. Die Termine müssen selbstständig vereinbart werden, die Kosten übernimmt die Krankenkasse der Empfängerin bzw. des Empfängers.

Nach einer Nierentransplantation müssen Empfängerinnen und Empfänger lebenslänglich Medikamente zur Immunsuppression einnehmen und regelmäßig Kontrolltermine wahrnehmen. <br><br>

→ Mehr Informationen in den Abschnitten Immunsystem und immunsuppressive Therapie sowie Nachsorge

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Ein Stethoskop liegt auf einem Klemmbrett, auf dem eine kleine Plastik der Nieren liegt und der Schriftzug Chronische Nierenerkrankung zu lesen ist. Es steht symbolisch dafür, dass viele Patientinnen und Patienten mit der Diagnose chronische Nierenerkrankung oder Niereninsuffizienz auf eine Nierenersatztherapie, das heißt eine Dialyse oder eine Nierentransplantation, angewiesen sind.
Wenn die Nieren dauerhaft geschädigt sind und ihre Funktion nicht mehr ausreichend erfüllen können, spricht man von chronischer Nierenkrankheit bzw. von Nierenversagen oder Niereninsuffizienz. Neben medikamentösen Therapien sind Nierenersatzverfahren, wie die Dialyse und die Transplantation einer gespendeten Niere, wichtige Behandlungsmöglichkeiten.

Quellen und weiter­führende Literatur

Betanet. Nierenerkrankungen > Schwerbehinderung. https://www.betanet.de/nierenerkrankungen-schwerbehinderung.html (abgerufen am 05.06.2024)

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA. Infoblatt „Die Lebendspende“ https://www.organspende-info.de/fileadmin/Organspende/05_Mediathek/Redaktionsbaukasten/Hintergrundinformationen/BZgA_RBK_Infoformate_FAQ_Lebendspende.pdf  (abgerufen am 05.06.2024)

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA. Lebendorganspende. Nierenlebendspende. https://www.organspende-info.de/lebendorganspende/nierenlebendspende/ (abgerufen am 28.05.2024)

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA. Organspende. Lebendorganspende https://www.organspende-info.de/lebendorganspende/ (abgerufen am 28.05.2024)

Charité – Universitätsmedizin Berlin, Transplantation https://nephrologie-intensivmedizin.charite.de/leistungen/transplantation/ (abgerufen am 28.05.2024)

Medizinische Hochschule Hannover. Cross-Over-Lebendspende. https://www.mhh.de/itt/behandlungsschwerpunkte/crossover-nierenlebendspende (abgerufen am 28.05.2024)

Die Inhalte wurden in enger Zusammenarbeit mit einem Beirat aus Patientenorganisationen und Ärztinnen und Ärzten erstellt.