Organspenderegister: Was ist das und wie funktioniert es?

Stellen Sie sich vor, Sie könnten mit wenigen Klicks zum potentiellen Lebensretter werden: Diese Möglichkeit bietet Ihnen ab sofort das Organspenderegister. Dabei handelt es sich um ein zentrales elektronisches Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), in dem man die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eintragen kann. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Das Register stellt neben dem Organspendeausweis und der Patient*innenverfügung eine neue digitale Möglichkeit dar, diese Entscheidung rechtlich verbindlich zu dokumentieren.1
Seit Anfang des Jahres kann man sich als Spender*in online eintragen. Bereits drei Tage nach der Veröffentlichung des Registers gab es mehr als 50.000 Anmeldungen. Zweieinhalb Monate später war diese Zahl schon auf 121.631 Menschen angewachsen.2 Seitdem hat sich das Tempo jedoch verlangsamt.3 Dabei ist das Thema Organspende enorm wichtig, denn in Deutschland werden weiterhin viel zu wenige Organe gespendet. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland sogar im unteren Tabellendrittel. So gab es im letzten Jahr nur 965 Spender*innen, denen kanpp 8.400 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für ein Organ gegenüberstanden (Stand 31.12.2023).4 Doch wieso finden so wenige Organspenden statt? Da derzeit nur bei 15 % der potenziellen Organspender*innen ein schriftlicher Wille in Form eines Organspendeausweises oder einer Patient*innenverfügung vorliegt, obwohl 84 % der Befragen bei der letzten Repräsentativbefragung der BZgA angegeben haben, der Organspende positiv gegenüberzustehen5, ist das größte Problem immer noch eine fehlenden Zustimmung und Dokumentation der Entscheidung.3
Bis Anfang 2025 wird das Register schrittweise eingeführt. Nach dem Anschluss aller Entnahmekrankenhäuser, die dadurch die hinterlegten Erklärungen direkt abrufen können, soll das Register auch über die Apps der Krankenkassen erreichbar sein und die Gewebeeinrichtungen einen Zugriff auf das Register erhalten. Daher sollten Sie während des Übergangszeitraums bis Januar 2025 Ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zusätzlich schriftlich (Organspendeausweis oder Patient*innenverfügung) dokumentiert haben. Auch darüber hinaus bleiben diese Dokumente neben dem Organspenderegister weiterhin gültig. Zudem ist es sehr wichtig, auch Ihre nächsten Angehörigen über Ihre Entscheidung und deren Dokumentation zu informieren.
Zur Registrierung benötigt man einen Personalausweis mit integrierter Online-Ausweisfunktion (eID), die Krankenversichertennummer und eine E-Mailadresse. Die Anmeldung ist ab einem Alter von 16 Jahren möglich. Generell können Personen ab 14 Jahren einer Organ- und Gewebeentnahme widersprechen und ab 16 Jahren darüber entscheiden, ob sie zustimmen oder ablehnen.1
Falls Sie sich noch nicht registriert haben, besuchen Sie noch heute die Webseite (http://www.organspende-register.de) und zögern Sie nicht länger: Denn jeder Eintrag zählt.
- Organspende. Das Organspende-Register. 2024. https://www.organspende-info.de/organspende-register/?mtm_campaign=organspende-sea-2024-register&gad_source=1, abgerufen am: 07.06.2024
- Organspende. 121.631 abgegebene Erklärungen – Organspende-Register. 2024. https://www.organspende-info.de/aktuelles/nachrichten/abgegebene-erklaerungen-organspende-register/, abgerufen am: 07.06.2024
- MDR. Organspende-Register: Blieb der Ansturm aus? 2024. https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/organspende-register-eintraege-krankenhaeuser-100.html, abgerufen am: 07.06.2024
- Deutsche Stiftung Organtransplantation. Jahresbericht Organspende und Transplantation in Deutschland. 2023
- BZgA. https://www.bzga.de/presse/pressemitteilungen/2023-03-09-bzga-studiendaten-belegen-allgemein-positive-einstellung-zur-organ-und-gewebespende/, abgerufen am 12.07.2024
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Referenzen
Online: www.organspende-info.de/organspende/transplantierbare-organe/nierentransplantation.html (Zuletzt aufgerufen am 17.04.2024) Lutz J & Heemann U. Internist 2002;43:1559–1565 Kashani K et al. Eur J Intern Med 2020;72:9–14 Ben-Ari Z…